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Zusatzversicherungen

Nicht jede kieferorthopädische Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Ähnlich wie bei Zahnersatz ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen im Laufe der Zeit gesunken. Private Zusatzversicherungen übernehmen unter Umständen einen Teil der Kosten. Sie zahlen meist nach erfolgreichem Abschluss der Therapie.

Darauf sollten Sie achten:

  • Frühzeitiger Abschluss
    Die Versicherungsunternehmen zahlen in der Regel lediglich dann für eine kieferorthopädische Therapie, wenn sie bei Vertragsschluss noch nicht abzusehen war. Daher ist ein Vertragabschluss oft nur bei jüngeren Kindern lohnend, bevor eine Fehlstellung diagnostiziert wurde.

  • Übernahme für KIG 2
    Das Kieferorthopädische Indikationssystem (KIG) beschreibt die Ausprägung der Fehlstellung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad, ab KIG Grad 3 bis 5. Fehlstellungen KIG Grad 1 betreffen ausschließlich die Ästhetik. Dies zahlen auch private Zusatzversicherungen in der Regel nicht. Fehlstellungen KIG Grad 2 hingegen sollten aus medizinischer Sicht in vielen Fällen behandelt werden. Oft übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten anteilig oder ganz.

  • Übernahme der außervertraglichen Leistungen
    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung nach ihren Standards. Darüber hinausgehende kieferorthopädische Maßnahmen (außervertragliche Leistungen) müssen privat getragen werden. Eine Zusatzversicherung sollte diese idealerweise ebenfalls anteilig übernehmen.