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Voraussetzungen für eine Behandlung

Kieferfehlstellungen erfordern im Erwachsenenalter eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie.

Für die Behandlung von Zahnfehlstellungen reichen meist feste Zahnspangen oder herausnehmbare Aligner aus. Dazu sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Zähne müssen gesund sein

Die Zähne müssen unter anderem kariesfrei sein, denn jede kieferorthopädische Therapie erschwert leicht die Zahnpflege. So könnten vorhandene Kariesdefekte schnell weiter voranschreiten. Die Kontrolle Ihrer Zahngesundheit nimmt in der Regel Ihr Zahnarzt vor und versorgt gegebenenfalls die an Karies erkrankten Zähne.

Der Zahnhalteapparat muss gesund sein

Viele Erwachsene sind von einer Parodontitis betroffen. Das ist eine Entzündung des Zahnfleischs und der darunter liegenden Strukturen wie Haltefasern und Kieferknochen. Mögliche Folgen sind eine Schädigung des Kieferknochens und Zahnverlust. Bei einer akuten Parodontitis wird daher keine kieferorthopädische Therapie durchgeführt. Sie würde den Kieferknochen zusätzlich belasten. Wenn Zahnfleisch und Zahnhalteapparat nach der Behandlung der Parodontitis durch Ihren Zahnarzt entzündungsfrei sind, kann eine kieferorthopädische Behandlung beginnen.

Größere prothetische Arbeiten sollten erst nach der Therapie vorgenommen werden

Ziel der kieferorthopädischen Therapie ist es, die Zahnfehlstellung und gegebenenfalls den falschen Biss der Zähne zu korrigieren. Daher ist es besser, mit der Neuanfertigung von Kronen, Brücken oder Prothesen bis nach Abschluss der Behandlung zu warten. So kann die neue korrigierte Zahnstellung bei Ihrem Zahnersatz berücksichtigt werden.